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Die Limited mit Niederlassung



Mit dieser Firmen-Lösung haben Sie eine



englische Kapital-Gesellschaft mit Niederlassung



in Österreich bzw. Deutschland, die nur den Registersitz in UK hat.



Auf dieser Seite informieren wir Sie über:



01. Die Vorteile der Ltd mit Niederlassung


02. Unsere Leistungen & Preise 2011


03. Die Limited mit Niederlassung im Detail


04. Den Bestell-Ablauf


05. Ihre dreifache Sicherheit (Zahlung/Leistung/Termine)


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Die Vorteile:



Die Limited übt die tatsächliche operative Tätigkeit in Österreich oder Deutschland aus.


Die Niederlassung der Limited wird im österreichischen Firmenbuch bzw. deutschen Handels-


register eingetragen und ist wie eine GmbH voll am eingetragenen Niederlassungssitz


steuerpflichtig.



Die wichtigsten Vorteile der Limited mit Niederlassung sind:



frei wählbares Stammkapital ab 1,- €


geringere Gründungskosten als bei der GmbH


keine private Haftung (auf das Stammkapital beschränkt)


keine Buchführungs-Pflicht in England, wenn die Limited nur


  über die Niederlassung geschäftlich aktiv wird



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Unsere Leistungen & Preise 2011




1. GRÜNDUNG:



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PAKET2-AT: Limited mit Niederlassung


Dieses Gründungs-Paket ist geeignet für die Eintragung der Limited als Niederlasung im österreichischen Firmenbuch, welche SIE SELBST ORGANISIEREN.


(dann senden wir Ihnen innerhalb von 10 Werktagen ab Auftragsannahme die Ltd-Gründungs-Dokumente für das Firmenbuch zu und Sie organisieren die Eintragung im österreichischen Firmenbuch und evtl. zusätzlich vom Firmenbuch verlangte Dokumente wie z.B. Unbedenklichkeitsbescheinigung selbst).



Dieses Paket beinhaltet folgende Leistungen:



• Limited-Gründungs-Paket


  • 24h Express-Gründung der Limited inkl. Englische Amtsgebühren


  • Einreichung des Regsitersitzes (Registered Officce)


  • Einreichung Director und Shareholder (inkl. Zuteilung der Gesellschafts-Anteile)


  • Einreichung aller erforderlichen Gründungs-Daten und elektronische Archivierung


    des Firmenregisters und der Generalversammlungs-Protokolle


  • Auf Wunsch Verlegung des Bilanz-Stichtages


  • Gründungsdokumente der Ltd (Gründungsurkunde, Gründungsvertrag und Registerauszug)


  • Muster-Protokoll 1. und 2. Generalversammlung


• Vorbereitung der Ltd-Dokumente für die Eintragung der Niederlassung


   mit englischer Beglaubigung, Überbeglaubigung (Apostille) durch das "Foreign & Commonwealth Office"


   und beglaubigter deutscher Übersetzung durch einen beeideten Österreichischen Übersetzer


• §13 GewO-Erklärung


• Versand der Gründungs-Dokumente



Gründungskosten:   560,- Euro     


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PAKET3-AT: Limited mit Niederlassung  "fix-fertig"  inkl. Firmenbuch-Eintragung


Wir gründen die Limited und WIR ORGANISIEREN die Eintragung im Firmenbuch.


Am schnellsten und einfachsten geht es, wenn wir den kompletten Ablauf inklusive der Anmeldung zur Eintragung beim zuständigen Firmen-Buch über unseren Notar in Wien organisieren. Dann sind alle Dokumente der Limited innerhalb von 10 Werk-Tagen ab Auftragsbestätigung bei dem für Ihre Firmenadresse zuständigen Firmenbuch-Gericht zur Eintragung eingereicht - Egal wo Sie in Österreich wohnen - Sie müssen dazu nicht nach Wien kommen. Sie erhalten nach Eintragung im Firmenbuch den Firmenbuch-Auszug samt Gründungsdokumente zugesendet.


Inklusive Notar-Kosten und zuzüglich Kapital-Verkehrs-Steuer (1% vom Ltd-Kapital) und Eintragungs-Kosten 369,- € von uns und Firmenbuch-Gebühren von ca. 250,- € vom Gericht vorgeschrieben).


Wir erledigen alles und Sie brauchen sich um den „Papierkram“ nicht kümmern.)



Dieses Paket beinhaltet folgende Leistungen:



• Limited-Gründungs-Paket


  • 24h Express-Gründung der Limited inkl. Englische Amtsgebühren


  • Einreichung des Regsitersitzes (Registered Officce)


  • Einreichung Director und Shareholder (inkl. Zuteilung der Gesellschafts-Anteile)


  • Einreichung aller erforderlichen Gründungs-Daten und elektronische Archivierung


    des Firmenregisters und der Generalversammlungs-Protokolle


  • Auf Wunsch Verlegung des Bilanz-Stichtages


  • Gründungsdokumente der Ltd (Gründungsurkunde, Gründungsvertrag und Registerauszug)


  • Muster-Protokoll 1. und 2. Generalversammlung


• Vorbereitung der Ltd-Dokumente für die Eintragung der Niederlassung


   mit englischer Beglaubigung, Überbeglaubigung (Apostille) durch das "Foreign & Commonwealth Office"


   und beglaubigter deutscher Übersetzung durch einen beeideten Österreichischen Übersetzer


  • Firmenbuch-Antrag


  • Geschäftsführer-Musterzeichnung


  • Elektronische Einreichung des Firmenbuchantrages samt erforderlichen Dokumenten beim


    Österreichischen Firmenbuch durch unseren Partner-Notar


  • Österreichischer Firmenbuch-Auszug


  • §13 GewO-Erklärung


• Versand der Gründungs-Dokumente



Gründungskosten:  1360,- Euro     


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2. Die Jahres-Verwaltung der Ltd (inkl. aller Amtsgebühren):


Wenn Sie beide folgenden Services (V01 und B03) buchen, entstehen Ihnen in England für die Limited keine zusätzlichen Kosten und wir erledigen slebständig die komplette Verwaltung in England, sodass Sie sich um nichts kümmern brauchen (Die Services sind jeweils im Vorhinein für 12 Monate zu buchen und beginnen mit dem Gründungs-Datum der Ltd zu laufen):



NICHT inkludiert in den zwei angeführten Gründungs-Pakten ist das erforderliche Register-Office und die Verwaltung der Ltd in England!


Wenn Sie keine englische Adresse haben und die Ltd nicht selbst verwalten wollen, buchen Sie einfach gleich mit der Gründungs-Bestellung zusätzlich ein V01: Full-Service Limited-England für 12 Monate und ein B04: Bilanz- und Steuer-Service England Ltd & Co KG für ein Geschäfts-Jahr.



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V01: Full-Service Limited-England für 12 Monate


• Registered Office


• Termin-Überwachung


• Selbständige Bearbeitung der Behörden-Post


• Selbständige Kommnukation mit den Behörden


• Selbständige Erstellung/Einreichung Annual Return


• unbegrenzter Telefon-Support



Jahreskosten:         280,- Euro      


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B03: Bilanz- und Steuer-Service England


         Für Limiteds, die eine operative Tätigkeit nur in Österreich oder Deutschland als Niederlassung ausüben


         und als „Kleinunternehmen“ gelten (2 Kriterienmüssen erfüllt sein):


         • Jahresumsatz unter 1 Mio brit. Pfund,


         • Bilanzsumme kleiner 1,4 Mio brit. Pfund,


         • Mitarbeiterzahl kleiner 50


         Durchgeführt werden folgende Leistungen:


         • Übertrag aus der österreichischen oder deutschen Bilanz in eine UK-Bilanz nach GAAP,


         • Einreichung beim Companies House und


         • Meldung an das englische Finanzamt.


         Fällig spätestens 21 Monate nach Gründung der Limited (Ohne Steuerberatungs-Leistung).



Jahreskosten:         310,- Euro      


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3. ZUSATZ-Services und ZUSATZ-Dokumente (nur bei Bedarf):



S01: Treuhand Gesellschafter (Shareholder)


Wenn Sie selbst nicht als Gesellschafter aufscheinen möchten



Jahreskosten:         300,- Euro      




S02: Namensänderung der Limited



Einmalkosten:         100,- Euro      




S03: Geschäftsführerwechsel (Aus- und Ein-Tritt)



Einmalkosten:         100,- Euro      




S04: Kapitalerhöhung



Einmalkosten:         100,- Euro      




S05: Löschung der Limited



Einmalkosten:         100,- Euro      




D02: Digitaler Handelsregisterauszug (Current Appointments Report)



Einmalkosten:           15,- Euro      




D03: apostillierte, übersetzte Firmendokumente


        Englische Firmendokumente (Certificat of Incorporation, Current


        Appointments Report, Memorandum und Articles) beglaubigt und


        überbeglaubigt durch das englische Aussenministerium (Apostille),


        beglaubigte deutsche Übersetzung (nur nötig bei Rechtshandlungen


        ausserhalb Englands, wie z.B. Gründung einer Niederlassung)



Einmalkosten:         250,- Euro      


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Die Ltd. mit Niederlassung im Detail



01. Firmenname der Limited


02. Der Gründungs-Ablauf


03. Stammkapital (Share Capital) der Limited


04. Gesellschaftsvertrag der Limited


05. Eigentümer & Director der Limited


06. Company Secretary


07. Firmen-Sitz (Registered Office) der Limited


08. Verwaltung der Limited bzw. Pflichten in England


09. Besteuerung der Limited


10. Haftung der Limited


11. Die Niederlassung der Limited in Österreich


12. Die Niederlassung der Limited in Deutschland




01. Firmenname der Limited


Der Name ist grundsätzlich frei wählbar. Einschränkungen bestehen jedoch folgendermaßen:



• derselbe Name darf im englischen Handelsregister noch nicht eingetragen sein


• bestimmte Wörter dürfen nicht genommen werden (z.B. Royal, King, Queen)


• bei Verwendung von bestimmten Wörtern ist eine Genehmigung erforderlich


  (z.B. „Holding“, „Group“, „Institute“, „International“ …)


• der Name sollte auch in Deutschland bzw. Österreich eintragungsfähig sein


  (kann bei der zuständigen Handels- bzw. Wirtschafts-Kammer abgefragt werden)


• der Name sollte nicht mit bestehenden Marken-Namen gleich sein



Wir unterstützen Sie bei der Auswahl eines passenden Firmen-Namens mit unserem Firmennamen-Check



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02. Der Gründungs-Ablauf



Ihre Limited gründen wir innerhalb von 24 Stunden. Die Gründung wird nach englischem Recht in englischer Sprache durchgeführt. Folgende Daten sind für die Gründung notwendig:



Name der Firma


Eigentümer (Shareholder)


  Sie als Gründer selbst oder mehrere Personen. Sie können auch anonym eine Limited


  gründen, indem Sie einen Treuhand-Eigentümer einsetzen (eine Vertrauensperson)


  oder als Service von uns durchführen lassen


Stammkapital wird von Ihnen selbst festgelegt (ab 1,- Euro möglich)


Geschäftsführer (Director)


  Mindestens ein Director muss benannt werden, der die Gesellschaft nach außen vertritt.


  Sie können als Eigentümer sich selbst als Director ernennen


Gesellschaftsvertrag (Articles of Association)


  nach englischem Gesellschaftsrecht (im Gründungspaket inkludiert)


englischer Firmen-Sitz (Registered Office)


  als offizielle Post-Adresse für Behördenpost


Company Secretary (Ansprechpartner und Verwalter)


  zur Kommunikation mit den englischen Behörden



Die letzten zwei Bereiche sind in unserem Full-Service Limited England inkludiert.



Danach sind folgende Schritte für die Eintragung der Niederlassung notwendig:



Vorbereitung Gründungsdokumente für die Eintragung einer Niederlassung der Limited


  (Beglaubigung, Apostille und beglaubigte Übersetzung)


Eintragung der Niederlassung im Firmenbuch bzw. Handelsregister durch einen Notar


  auf Basis der vorbereiteten Gründungs-Dokumente



Die erste Tätigkeit ist im Paket "GPLNL: Gründungs-Paket Ltd Niederlassung" inkludiert.



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03. Stammkapital der Limited


bei der Gründung einer Limited ist als Stammkapital nur ein Minimum von 1,- € vorgeschrieben.



Das Stammkapital wird in Form von Aktien (Shares) angegeben. Wird z.B. das Stammkapital mit 100,- € festgesetzt, kann dies 100 Aktien im Einzelwert von jeweils 1,- € darstellen.



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04. Gesellschaftsvertrag der Limited


Der Gesellschaftsvertrag besteht aus zwei Teilen. Das Memorandum of Association regelt das Außenverhältnis der Gesellschaft (Name, Sitz, Kapital etc). Die Articles of Association regeln das Innen-Verhältnis der Gesellschaft (Vertretung etc.).



Beides wird von uns bei Gründung in Form von Standard-Dokumenten zur Verfügung gestellt.



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05. Eigentümer & Geschäftsführer der Limited


Die Limited benötigt einen oder mehrere Eigentümer (Shareholder). Der Eigentümer ist der Kapitalgeber, dem der Gewinn zusteht. Eine operative Funktion hat er nicht.



Der Director (Geschäftsführer) ist der gesetzliche Vertreter der Limited nach Außen. Er führt die Geschäfte, trifft die Entscheidungen, unterzeichnet Verträge im Namen der Firma und ist für alle Aktivitäten der Gesellschaft verantwortlich. Auch für die termingerechte und richtige Abgabe von Erklärungen gegenüber den Behörden (Annual Account/Jahresbilanz, Änderungen innerhalb der Gesellschaft, Annual Return/Jahresbericht). Bei Verstößen kann das Companies House Versäumniszuschläge (late filling penalties, zwischen 100,- und 1.000,- Pfund) verrechnen.



Der Director kann auch gleichzeitig Eigentümer der Limited sein. Eine Anstellung des Directors bei der Limited ist nicht zwingend vorgeschrieben.



Die fristgerechte Kommunikation mit den englischen Behörden ist in unserem Full-Service Limited-Verwaltung inkludiert.



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06. Company Secretary


Der Secretary ist zwar nicht mehr zwingend voreschrieben jedoch ist ein richtiges Secretary-Service vor Ort in England sehr empfehlenswert. Er unterstützt den Director in allen administrativen Angelegenheiten. Er verwaltet die Limited und übernimmt die Kommunikation mit den englischen Behörden. Er kann alle Erklärungen gegenüber den englischen Behörden abgeben (außer Löschung) und überwacht die Abgabefristen.


Außer gegenüber Behörden hat der Secretary keine Vertretungsbefugnis für die Limited. Die Secretary-Funktion kann eine Person aber auch eine Gesellschaft übernehmen.



Wir übernehmen alle anfallenden Secretary-Tätigkeiten für Sie im Rahmen unseres Full-Service Limited-Verwaltung.



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07. Firmen-Sitz (Registered Office) der Limited


Die englische Limited kann nur mit einem englischen Firmensitz, das Registered Office, gegründet werden. Dieser Firmensitz dient englischen Behörden als offizielle Post-Zustell-Adresse. Im Registered Office müssen auch diverse Unterlagen zur Einsicht bereitliegen (z.B. Liste der Directors, Secretaries, Shareholder, Darlehen etc.).



Die Bereitstellung eines Registered Office in London ist Bestandteil unseres Full-Service Limited-England.



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08. Verwaltung der Limited bzw. Pflichten in England


Die administrativen Tätigkeiten werden in England dem Secretary übertragen, der gegenüber den englischen Behörden der offizielle Ansprechpartner ist.



An Verwaltungstätigkeiten vor Ort in England fallen folgende an:



Companies House (Handelsregister)


   - Annual Return (jährliches Update der wichtigsten Gesellschafts-Daten)


   - Annual Account (jährliche Einreichung einer Bilanz)*


   - Laufende Änderungen (Director, Secretary, Registered-Office, Kapital-Erhöhung,


     Firmen-Name etc)


   - Löschen der Limited (wenn diese nicht mehr benötigt wird)



HM Revenue & Customs (Finanzamt)


   - Annual Report (jährliche Null-Meldung)*



*Wenn die Limited in England keinerlei operative Tätigkeit entfaltet, weil diese von Österreich bzw. Deutschland aus geführt wird, ist keine laufende englische Buchführung notwendig. Es muß jährlich nur eine vereinfachte Form der Bilanz mit Übertrag der österreichischen oder deutschen Bilanz beim Companies House eingereicht und beim englischen Finanzamt lediglich eine Null-Meldung gemacht werden.



Die Durchführung der Handelsregister- und Finanzamt-Meldungen sind in unserem Full-Service Limited-England bzw. Bilanz-Service inkludiert. Die Erstellung des Bilanz-Übertrages und der Finanzamt-Meldung können von uns durchgeführt werden.



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09. Besteuerung der Limited


Besteuert wird die Limited in jenem Land, in dem die operative Verwaltung und der Ort der geschäftlichen Willensbildung (Sitz der Geschäftsleitung) liegt. Dies unabhängig vom englischen Firmen-Sitz.



Eine Limited, die in England nicht sondern in einem anderen EU-Land als Niederlassung operativ tätig ist, wird im Land der Niederlassung steuerpflichtig und unterliegt als Kapital-Gesellschaft wie die GmbH folgenden Steuerarten:



- Körperschaftssteuer


- Gewerbesteuer


- Umsatzsteuer (sofern keine Ust.-Befreiung lt. Kleinunternehmerregelung besteht)



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10. Haftung der Limited


Die Haftung einer Limited ist auf das gezeichnete Stammkapital begrenzt.



Der Eigentümer haftet bei voll einbezahltem Kapital nicht. Wenn nur ein Teil des gezeichneten Stammkapitals einbezahlt wurde, haftet er mit dem noch nicht einbezahlten Betrag. Eine weiterreichende private Haftung ist ausgeschlossen.



Der Geschäftsführer haftet nur bei strafbaren Handlungen und bei Unterlassung von Handlungen, welche Schaden von Gläubigern der Limited abwenden würden. Darüber hinaus gibt es keine Durchgriffs-Haftung auf das Privatvermögen eines Limited-Geschäftsführers.



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11. Die Niederlassung der Limited in Österreich


Wird die Limited ausschließlich in Österreich tätig ergibt sich daraus eine selbständige Niederlassung mit Betriebsstätte in Österreich (Zweigniederlassung). In diesem Fall ist die Zweigniederlassung anzumelden bei:



- Firmenbuch


- Gewerbeamt


- Finanzamt



Die Eintragung der Niederlassung der Limited ist lt. österreichischem UGB zwingend vorgeschrieben und muss durch einen Notar, im Auftrag des Directors der Limited, beim örtlich zuständigen Firmenbuch zur Eintragung angemeldet werden.



Zusätzlich muss beim zuständigen Finanzamt für Körperschaften eine Steuernummer beantragt werden. Das könenn Sie selbst oder Ihr Steuerberater durchführen.



Übt die Zweigniederlassung eine der Gewerbeordnung unterliegende Tätigkeit aus, benötigt sie eine Gewerbeberechtigung. Die Anmeldung der Limited bei der örtlich zuständigen Gewerbebehörde. Zur Erlangung der Gewerbeberechtigung ist ein gewerberechtlicher Geschäftsführer zu bestellen, welcher die persönlichen Voraussetzungen mitbringen und in der Lage sein muss, sich im Betrieb zu betätigen.



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12. Die Niederlassung der Limited in Deutschland


Wird die Limited ausschließlich in Deutschland tätig ergibt sich daraus eine selbständige Niederlassung mit Betriebsstätte in Deutschland (Zweigniederlassung). In diesem Fall ist die Zweigniederlassung anzumelden bei:



- Gewerbeamt


- Finanzamt


- IHK


- Handelsregister



Die Anmeldung der Limited beim Gewerbeamt ist lt. deutscher Gewerbeordnung zwingend vorgeschrieben. Angemeldet wird jedoch die Firma (die Limited) und nicht der Geschäftsführer.



Zusätzlich muss beim zuständigen Finanzamt für Körperschaften eine Steuernummer beantragt werden. Das können Sie selbst oder Ihr Steuerberater durchführen.



Die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) wird automatisch über die Gewerbeanmeldung informiert. Eine gesonderte Anmeldung ist nicht nötig.



Die Limited wird bereits durch die Eintragung in das englische Firmenregister existent, entwickelt den Haftungsschutz und kann in Deutschland operativ tätig werden. Eine Eintragung in das Handelsregister ist zwar de facto vorgeschrieben, wird aber in Praxis meist nicht durchgeführt. Der Großteil der in Deutschland betriebenen Limited´s ist nicht in das Handelsregister eingetragen. Eine Nichteintragung in Deutschland ergibt in Praxis kaum Nachteile. Einzig bei der Gewerbeanmeldung kann einen deutschen Handelsregister-Auszug verlangt werden. Wollen Sie das Risiko vermeiden, dass die Gewerbebehörde die Bewilligung mangels Handelsregister-Eintrag verweigert und Ihnen somit ein Zeitverlust entsteht, sollten Sie die Eintragung in das Handelsregister vorher mittels Notar durchführen lassen.





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Der Bestell-Ablauf



Sie haben 2 Möglichkeiten, Ihre Ltd mit Niederlassung bei uns zu bestellen:



• online per E-Mail


• schriftlich per FAX



1. Sie laden das PDF-Bestell-Formular mit Bestell-Anleitung unter "jetzt bestellen" herunter


2. Sie tragen die erforderlichen Daten online im PDF-Formular ein und wählen die passende


    Zahlungs-Weise aus


3. Sie speichern das ausgefüllte Formular als Eigenbeleg ab und senden uns das Formular per



    E-Mail an:    bestellung@easylimited4you.eu


    FAX an:          +44 203 292 15 64



4. Wir überprüfen die Bestelung auf Vollständigkeit und senden Ihnen eine Auftragsbestätigung


5. Wir führen alle Tätigkeiten lt. Ihrer Bestellung aus (Gründungen, Firmenbuch-Eingabe etc.)


6. Mit Abschluss der bestellten Tätigkeiten (Zusendung aller Gründungs-Dokumente bzw.


    Zusendung des österreichischen Firmenbuch-Auszuges Ihrer eingetragenen Limited-


    Niederlassung) erhalten Sie die saldierte Rechnung, ausgestellt auf die Niederlassung,


    mitgesendet





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Ihre dreifache Sicherheit:



1. Zahlungs-Sicherheit


    Sie wählen einfach nach Ihrem Belieben aus folgenden Zahlungsarten aus:



    1. PayPal (www.paypal.at)


        Wir senden Ihnen eine PayPal-Rechnung und Sie zahlen einfach über Ihr PayPal-Konto


        (wenn Sie noch keines haben, können Sie hier ein kostenloses PayPal-Konto eröffnen).


    2. Voraus-Überweisung


        Wir senden Ihnen eine Auftrags-Bestätigung und Sie überweisen uns den Auftrags-Betrag


        auf unser Konto.


    3. Bar-Zahlung bei Notartermin in Wien


        Wir senden Ihnen eine Auftragsbestätigung und Sie zahlen den Auftrags-Betrag bar im


        Rahmen der Unterschriften-Beglaubigung bei unserem Notar in Wien


        (Nicht möglich bei Bestellung einer Limited UK).



2. Leistungs-Sicherheit (mit Geld-Zurück-Garantie):


Wir garantieren Ihnen die termingerechte Leistungserbringung laut Ihrer Bestellung. Sollten wir die angegebenen Termine um mehr als 50% überziehen*, können Sie einfach schriftlich per E-Mail von Ihrer Bestellung zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen für bestellte Leistungen werden unverzüglich an Sie zurückerstattet.


*ausgenommen sind zeitliche Verzögerungen, die vom Kunden verursacht wurden (z.B. Ablehnung und Änderung eines Firmennamens, nicht zeitgemäße Rücksendung erforderlicher Dokumente, Verschiebung eines vereinbarten Notar-Termines). Für Bestellungen, eingehend nach 12:00 Uhr, beginnt der Terminlauf erst am nächsten Tag.



3. Termin-Sicherheit:


Wir garantieren Ihnen, dass Termine eingehalten werden. Sonst übernehmen wir die Verspätungs-Zuschläge!


In England herrschen hinsichtlich der Einhaltung von Fristen strenge Sitten. Fristverlängerungen werden nicht gewährt. Ab dem ersten Tag einer Termin-Überschreitung fallen Verspätungs-Zuschläge an. Diese beginnen mit 175,- Pfund und können bis zu 2.500,- Pfund ausmachen. Dies gilt speziell für das Einreichen der Jahresmeldung (Annual Return) und der Bilanz-Meldung (Dormant Account oder Bilanzübertrag)





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 Persönliche Beratung:



 Sie wünschen eine


 persönliche Beratung?


 Ihren Berater erreichen Sie:



 Tel: +43 699 812 57 147



 


 Firmen-Namen-Check



 Lassen Sie gratis prüfen


 ob Ihr Wunsch-Name für


 Ihre Firma frei ist?



 


Limited Niederlassung:


  



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   Limited-Companies:             Ltd UK/international     Limited Niederlassung     Ltd & Co KG     Auffang-Gesellschaft     Firmen-Optimierung

   Services:                               Limited-Wechsel     Partner-Programm     Namen-Check


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