Geschäftsfähig trotz Firmen-Konkurs bzw. Gewerbe-Entzug
Sind Sie als Unternehmer/in mit Ihrer Firma von einem Konkurs bedroht, bereits in Konkurs und/oder wurde Ihnen die Gewerbeberechtigung entzogen?
Dann Handeln Sie jetzt - Sichern Sie Ihre berufliche Zukunft - Sonst sind Sie Anderen ausgeliefert.
Gründen Sie mit uns eine Auffang- bzw. Neustart-Gesellschaft als "Ltd & Co KG". Mit dieser Gesellschaft üben Sie die selbe Tätigkeit aus, wie die alte Firma ausübt bzw. ausgeübt hat.
Sie werden bei der neuen Gesellschaft angestellt mit einem Gehalt, dessen Höhe Sie selbst bestimmen.
Diese Auffang- bzw. Neustart-Gesellschaft bietet Ihnen viele Vorteile, wie z.B.:
• Sie können den bisher ausgeübten Beruf weiter selbständig ausüben
• Sie haben ein Einkommen als Angestellte/r und Einnahmen in der Auffang-Gesellschaft
• Ihr Einkommen ist nur zum Teil antastbar
• Einnahmen und Ausstattung der Auffang-Gesellschaft sind vor dem Zugriff Dritter geschützt
• keine Privat-Haftung für den Inhaber/Geschäftsführer und Gesellschafter (wie bei GmbH)
• erforderliches Nenn-Kapital nur 100,- € (statt 35.000,- € AT bei GmbH)
Ihre Auffang- bzw. Neustart-Gesellschaft gründen wir Ihnen einfach, schnell und preiswert.
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Weitere wichtige Informationen entnehmen Sie bitte unserer:
> GRATIS-Broschüre "Die Auffang-Gesellschaft ..." > hier anfordern!
oder
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und erfahren Sie mehr in einem
kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch.
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